Redebeitrag zum Parkhotel


Der folgende Auszug stammt aus meiner Rede vor dem Bad Essener Gemeinderat und befasst sich mit dem Grundstück des alten Parkhotels.

 

Sehr geehrte Frau Ratsvorsitzende,

sehr geehrter Herr Bürgermeister,

liebe Ratskolleginnen und –kollegen,

liebe Vertreter*Innen der Verwaltung,

sehr geehrte Besucher*Innen,

sehr geehrte Pressevertreter,

 

an markanter, ja prominenter Stelle in der Ortschaft Bad Essen stand einst das Parkhotel. Beim Richtfest 1966 wurde es als „Meilenstein in der Entwicklung des Kurlebens“ bezeichnet. Aber nach anfänglich großem Optimismus in den Jahren 1966 und 1967 zeigte sich schnell, dass eine Kommune kaum geeignet ist, ein Hotel zu betreiben. Nach vielen Besitzer- und Eigentümerwechseln innerhalb der vier folgenden Jahrzehnte kam das Haus 2006 erneut in den Besitz der Kommune; nur so konnte das unsäglichste aller Parkhotel-Kapitel, nämlich die zweifelhafte Vermietung an den NPD-Funktionär Eggerking, beendet werden. Seit dem Abbruch der Gebäude im Jahr 2009 durch die zwischenzeitliche Besitzerin liegt das geräumte Grundstück nun seit 12 Jahren im Dornröschenschlaf.

 

Im Jahr 2017 erwarb die BR Teutoburger Immobilien GmbH aus Hilter das rd. 2,2 ha große Grundstück, das gem. Flächennutzungsplan noch immer in einem ausgewiesenen Kurgebiet liegt. Der Bebauungsplan entstammt zwar dem Jahr 1980, ist aber der noch immer maßgebliche Rahmen, in dem sich die Nutzungsideen bewegen müssen. So kam folgerichtig eine Planung zur reinen Wohnnutzung im Jahr 2018 nicht zu Beratung, da ein Kurgebiet seinen Charakter wesentlich durch Kureinrichtungen, Unterhaltungsmöglichkeiten sowie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe erhält. Eine Mischung dieser genannten Nutzungsformen mit Ferienwohnungen und mit dauerhafter Wohnnutzung ist jedoch möglich und denkbar.

 

Diese grundsätzliche Widmung des Grundstücks haben die Ratsmitglieder in verschiedenen, auch interfraktionellen Abstimmungen der jüngeren Zeit, bestätigt. Anlass für diese Beratungen ist ein neuerlicher Antritt, das Gelände mit einer neuen Bebauung einer neuen Nutzung zuzuführen. Will sagen: die BR Teutoburger Immobilien GmbH will den Dornröschenschlaf ihres Grundstücks beenden. Dieser Wunsch wurde nun mit dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Vital- und Gesundheitsresort unterlegt.

 

Aufgrund der -sagen wir einmal- „umfangreichen Erfahrungen“ der Gemeinde mit dem Objekt einerseits und der hohen Verantwortung für diesen prägnanten Platz andererseits haben wir uns als gewählte Mandatsträger im Zusammenhang mit diesem Antrag zunächst um eine rechtliche Beratung und Einschätzung bemüht. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse ist nun klar, wie die weiteren Verfahrensschritte aussehen müssen, damit wir im Dialog mit dem Investor eine geeignete Bebauung und Nutzung entwickeln können. Der erste Schritt in diesem Verfahren ist seitens des Investors mit dem Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes getan worden; diesen Wunsch beantworten wir nun seitens des Gemeinderats heute mit einem formellen Aufstellungsbeschluss.

 

Dann geht allerdings die operative Arbeit auf verschiedenen Ebenen erst los: der Investor muss eine Planung vorstellen, die alsdann als Basis für einen bilateralen Vertrag zwischen der Kommune und dem Investor dienen kann. Dabei kann die BR Teutoburger Immobilien GmbH nun auf die Zusage der Kommune vertrauen, sich mit dem entwickelten Konzept beschäftigen zu wollen und dafür einen neuen, individuellen Bebauungsplan aufstellen zu wollen. Bevor dies jedoch passiert werden von uns Vorgaben gemacht und mit dem Investor als Vertrag ausformuliert. Doch wohlgemerkt: dies sind erst die nächsten Schritte; ohne die beantragte Aufstellung würde das Verfahren, die Planung und der Dialog darüber gar nicht erst in Gang gesetzt.

 

Bevor nun also Spekulationen über das Ausmaß der Bebauung, des Flächenbedarfs zu Lasten des Kurzparks und mögliche Auswirkungen für den An- und Abfahrtsverkehr überhaupt in die Diskussion kommen können, muss der Investor erst zeigen, was er genau will. Dann werden sich viele Beratungen anschließen, deren Ergebnisse im Verlauf auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden müssen. Aber auch dafür muss erst ein „Fahrplan“ erstellt werden.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren – Sie dürfen sich einer Tatsache sicher sein: alle Beteiligten sind sich Ihrer Verantwortung für Bad Essen an dieser wunderbaren Stelle unserer Ortschaft bewusst. Die Maßgaben für die Nutzung entsprechend eines Kurgebiets sind hinreichend benannt; der Investor hat sich mit seinem Antrag dazu bekannt. Bringen wir nun also unseren Beitrag zur Entwicklung des „Sahne-Grundstücks“ gemeinsam und verantwortungsbewusst auf den Weg.

 

Im Namen der CDU-Fraktion des Gemeinderats darf ich Sie somit um Ihre Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss für den beantragten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bitten. 


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